Erdogan vs. Böhmermann – Ein Kommentar

Jan Böhmermann ist zurzeit in aller Munde. Nach Vorarbeit durch Extra-3, die mit einer Coverversion von „Irgendwie, Irgendwo, Irgendwann“ schafften Erdogan, seines Zeichens türkischer Sultan, auf die Palme zu bringen, konnte Böhmermann mit einem bewussten Schmähgedicht auf Erdogan es zu Ruhm bringen. Nicht nur, dass das ZDF, journalistische Heimat von Neo Magazin Royale, das Vehikel für die satirischen Ergüsse von Böhmermann, in blinden vorrauseilendem Gehorsam sein Gedicht aus der Mediathek und der Wiederholung seiner Sendung tilgte. Nein, selbst Mutti Merkel kam nicht umhin, zu erwähnen, dass dieses Gedicht von Böhmermann „bewusst verletzend“ gegenüber Erdogan war.

Sollte sich unsere Bundeskanzlerin nicht mit wichtigeren Dingen als Fernsehkritik beschäftigen? Z.B. ob die Türkei, deren Sultan Erdogan dort immerhin das Sagen hat, wirklich ein sicherer Drittstaat ist, in den Flüchtlinge zurückgeschickt werden können? Jüngste Berichte über zurückgeschickte syrische Flüchtlinge lassen dies zumindest fraglich erscheinen. Oder generell, wie sehr sich die Türkei von Erdogan als EU-Aspirant eignet. Auch dies scheint mir (und anderen) fragwürdig zu sein, wenn man bedenkt, wie Erdogan mit Kritikern und Journalisten in seinem Land umgeht. Dagegen wirkt ja Polens Regierung geradezu progressiv und weltoffen. Nordkorea ist mit Sicherheit schlimmer, keine Frage, ich bin mir aber sicher, das Erdogan sich noch den einen oder anderen Kniff bei Kim Jong-un abschauen mag.

Nun muss man sagen Böhmermann hat mit seinen Äußerungen über Erdogan in der Tat gegen geltendes Recht verstoßen.  (§ 103: Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten

(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Ist die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen, so ist § 200 anzuwenden. Den Antrag auf Bekanntgabe der Verurteilung kann auch der Staatsanwalt stellen.)

Da beißt die Maus keinen Faden ab. Naja, gut, der Anfangsverdacht, das er dies getan hat, besteht.

Allerdings wird dieser Paragraph nur auf Antrag hin der Strafverfolgung unterzogen. Erdogan hätte nun staatsmännische Größe beweisen können und vor allem erkennen sollen, dass auch er nicht zu entscheiden hat, was in Deutschland Satire darf und was nicht. Dass es einige Bürger in Deutschland gibt, die Anzeige gegen Böhmermann gestellt haben, verwundert mich nicht. Immerhin tritt Böhmermann gerne mal Leuten auf die Füße, die, nun ja sagen wir mal, politisch eher rechts einzuordnen sind.  Diese ergreifen natürlich die Chance, Böhmermann mal einen mitzugeben. Das man dadurch sich zu einem Werkzeug von Erdogan macht? Geschenkt!

Kommen wir zurück zu Erdogan: Dieser hat schon beim Einbestellen des deutschen Botschafters nach dem Extra-3 Musikvideo erheblichen Gegenwind aus der Staatengemeinschaft erhalten. Erdogan muss eigentlich klar sein, dass das Schmähgedicht von Böhmermann vor allem einen Zweck hatte: Genau die Reaktion zu provozieren, die Erdogan nun zeigt. Damit hat sich Erdogan wie ein Ochse am Nasenring durch die Niederungen deutscher TV-Kultur führen lassen. Böhmermann hat also erstmal genau das erreicht, was er wollte. Dies sogar mit sehr beschränkten Mitteln, sein Gedicht ist wenig mehr, als eine Aneinanderreihung tumber Beleidigungen, verpackt in das Kleid eines Schmähgedichts.

Insofern hat Merkel mit ihrer Äußerung ja sogar recht, Böhmermanns Gedicht ist gegenüber Erdogan bewusst verletzend. Nur steht ihr diese Kritik nicht zu, sie hat einen Staat zu lenken, nicht den Karasek für Arme zu geben. Das nun Stimmen laut werden, dass Merkel vor Erdogan kuscht, weil sie ihn für die Lösung der Flüchtlingskrise benötigt, kann ich verstehen. (Ich glaube im Übrigen nicht, das sie kuscht. Merkel macht das, was sie am besten kann: Versuchen, unterm Radar zu bleiben und diplomatische Komplikationen zu vermeiden)

Wie geht es nun mit Erdogan und Böhmermann weiter?

Es kann eigentlich nur eine Konsequenz geben. Böhmermann muss vor Gericht, aufgrund rechtsstaatliche Prinzipien geht es gar nicht anders. Der deutsche Staat darf seine eigenen Gesetze nicht einfach ignorieren, es reicht schon, das Erdogan dies ständig in der Türkei macht.

Aber, und das ist meiner Meinung nach unstrittig, dem Prozess muss selbstverständlich ein Freispruch folgen. Denn Meinungsfreiheit ist eins unser höchsten Güter. Aufgrund dieses Freispruches dann kann und muss eine Überprüfung des §103 vor dem Bundesgerichthof stattfinden und im Zuge dessen dann einkassiert oder zumindest ausgiebig überarbeitet werden.

Satire muss alles dürfen, Satire darf alles! Das kann weh tun, das kann (und muss sogar) unbequem sein. In unserem Land (in keinem Land der Welt!) dürfen Künstler Angst haben müssen, dass sie für ihre Kunst strafrechtlich belangt werden. Dabei ist es unerheblich, ob unser Bundeskanzlerin oder Erdogan oder Schmidtchen Schleicher die Kunst zusagt oder missfällt. Dies kann, dies darf kein Maßstab sein!

Erdogan will, das Böhmermann vor Gericht gestellt wird. Dies ist leider sein gutes, deutsches Recht. Wir sollten den Teufel tun und unsere Gesetze so behandeln wie es „Staatsmänner“ vom Schlage eines Erdogan tun. Wir sollten unsere Gesetze achten und durchsetzen, dieses macht einen Rechtsstaat aus. Aber natürlich müssen wir unsere Gesetze einer ständigen Prüfung unterziehen. Schauen, ob sie noch zeitgemäß sind. §103 ist es meiner Meinung nach nicht und wenn die Casa Böhmermann den Effekt hat, dass dieser Paragraph überprüft und überarbeitet wird, dann haben Böhmermann und auch Erdogan etwas Gutes vollbracht!


2 Responses to Erdogan vs. Böhmermann – Ein Kommentar

  1. Avatar Anton Meier
    Anton Meier says:

    Erdogan hat natürlich wegen irgendeiner Satirewasauchimmersendung rumgeheult und ist damit in die „Falle“ gegangen. Dumm für ihn. Aber noch dümmer für Merkel und Co und ihren obskuren Kurs ist, dass er Europa durch seinen Flüchtilanten-Deal in der Hand hat, dass er „Schleusen auf!“ befehlen kann und dann einfach alle Syrinesen durchgeschleust werden und dank Mutti Merkels „Einladung“ alle im schönen Deutschland landen, bis der Sozialstaat am Boden liegt und hier der Bürgerkrieg ausbricht. Und wenn´s noch passt, werden auch gleich die Kurden mitausgebürgert… Also muss Merkel dem Böhmermann eine reindrücken, um den Sultan vom Bosporus gnädigzustimmen. Damit würde dann Meinungsfreiheit, Kunstfreiheit und Satire in Deutschland auf Dritte-Welt-Niveau gedrückt werden. Macht ja nix. Ist ja schon eh ausreichend Dritte Welt in Deutschland. 2:0 für die Türkei. Sollte es nicht zu einer angemessenen Bestrafung Böhmerdepps kommen, dann „Flüchtling marsch!“ Und da die Türkei ein langer und wichtiger NATO-Partner ist, der zufälligerweise auch die siebtgrößte Armee auf dem Globus hat, wird mal gepflegt über die innenpolitischen und ISIS-freundlichen Verfehlungen von Erdogan hinweggesehen, auch wenn er sich konträr den Vorstellungen der westlichen Welt gibt… „Weitergehen! Hier ist nichts zu sehen…“. Evtl. kann man ihn im Gegenzug auch wegen Völkermords und Beihilfe zum Terrorismus anklagen (wie auch die deutsche Regierung gleich mit…)? Aber da traut sich ja keiner, denn wir brauchen den ja…
    Ich bin gespannt, wie es ausgeht.

  2. Sorry, aber das ist Unsinn. Satire darf eben nicht alles. Die Würde des Menschen ist unantastbar, auch durch Satire. Satire soll Kritik üben, gerne mit Spott. Andere Menschen aber durch rassistische Beschimpfungen (z.B. Ziegenf*****) zu demütigen, ist keine Form der Kritik. Demnach war es keine Satire. Mag ich Erdogan oder seine Politik? Nein. Aber Gesetze gelten für alle, Grundrechte ebenso. Auch für Unsympathische. Wenn man diese dann grundlagenlos, ehrverletztend beschimpft, ist das auch keine Meinung, deren Freiheit geschützt werden muss.

    https://volkerswelt.wordpress.com/2016/04/19/je-suis-boehmi/